Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB · Version 1.1 · Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen TRAVERSE Pet Relocation Specialist, vertreten durch Inhaber Phattarapon Somproh (nachfolgend „TRAVERSE“), und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Mit Beauftragung von TRAVERSE erkennt der Kunde diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an.
§1 — Leistungsbeschreibung
1.1 TRAVERSE erbringt Koordinations-, Organisations- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der internationalen Tierbeförderung. Je nach dem für die jeweilige Buchung vereinbarten Leistungsumfang kann TRAVERSE als Organisator, Koordinator, Berater und/oder Spediteur auftreten — einzeln oder in Kombination. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Vorbereitung, Prüfung und Einreichung der erforderlichen Reise- und Zolldokumente, einschließlich Zollanmeldungen
- Auftreten als bevollmächtigter Vertreter des Kunden gegenüber Fluggesellschaften, Spediteuren, Zollbehörden sowie Veterinär- und Grenzbehörden, soweit für die Buchung erforderlich
- Beauftragung und Koordination von Drittanbietern und externen Dienstleistungen im Namen des Kunden (Luftfrachtspediteure, Zielortagenten, Veterinärbehörden, Bodentransport, Boarding-Einrichtungen und Ähnliches)
- TRACES NT Voranmeldung und behördliche Kommunikation
- Beratung zu Einreisebestimmungen, Flugrouten und IATA-konformen Transportbehältern
- Laufende Kommunikation mit dem Kunden während des gesamten Prozesses
1.2 TRAVERSE übernimmt grundsätzlich selbst nicht die physische Obhut oder den Transport von Tieren, mit Ausnahme der in §1.4 geregelten lokalen Abhol- und Zustellleistung. Die eigentliche Beförderung des Tieres erfolgt durch unabhängige, zugelassene Drittanbieter (insbesondere IATA-akkreditierte Luftfrachtspediteure und Fluggesellschaften). Ob TRAVERSE für eine bestimmte Buchung als Spediteur im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) auftritt, richtet sich nach dem mit dem Kunden für diese Buchung vereinbarten Leistungsumfang.
1.3 Für die in §1.1 beschriebenen Aufgaben kann TRAVERSE als Vertreter oder Bevollmächtigter des Kunden gegenüber Dritten und Behörden auftreten (zum Beispiel bei der Abgabe von Zollanmeldungen oder der Kommunikation mit Frachtführern im Namen des Kunden). Dies macht TRAVERSE nicht zum Vertreter, Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen des Drittanbieters selbst.
1.4 Auf gesonderten Wunsch des Kunden und gegen gesondertes Entgelt kann TRAVERSE, vorbehaltlich der Verfügbarkeit für den jeweiligen Standort, die lokale Abholung des Tieres beim Kunden und die Zustellung am Abflug-Cargo-Terminal sowie die Abholung am Ziel-Cargo-Terminal und die Zustellung beim Empfänger übernehmen (nachfolgend „lokale Abhol- und Zustellleistung“). Während der lokalen Abhol- und Zustellleistung befindet sich das Tier in der physischen Obhut von TRAVERSE. Die Haftung von TRAVERSE für diesen Zeitraum richtet sich ausschließlich nach §6a.
§2 — Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, TRAVERSE alle für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
- Tierärztliche Unterlagen, Impfpässe und Impfnachweise
- Mikrochip-Nummer und zugehörige Registrierungsdaten
- Angaben zur Rasse, zum Gewicht und zu den Maßen des Tieres
- Gewünschte Reisedaten sowie Abgangs- und Zielortangaben
- Vollständige persönliche Daten des Kunden sowie ggf. des Empfängers am Zielort
- Gesundheitlich relevante Informationen über das Tier (bekannte Erkrankungen, Medikamente, Besonderheiten)
2.2 Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. TRAVERSE ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Informationen unabhängig zu überprüfen. TRAVERSE prüft lediglich die formale Vollständigkeit und Konsistenz der Dokumente auf Basis der geltenden Einreisebestimmungen.
2.3 Schäden, die aus unvollständigen, unrichtigen oder verspätet übermittelten Informationen des Kunden entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt TRAVERSE von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften Kundenangaben resultieren.
§3 — Dokumentenverantwortung
3.1 TRAVERSE übernimmt die Verantwortung für die korrekte Vorbereitung der Reisedokumente auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Informationen sowie der zum Zeitpunkt der Dokumentenvorbereitung geltenden und öffentlich zugänglichen Einreise- und Transportvorschriften des Ziellandes.
3.2 TRAVERSE verpflichtet sich, alle Dokumente sorgfältig und gemäß den jeweils geltenden internationalen, EU- und nationalen Vorschriften zu erstellen, die für die jeweilige Buchung relevant sind.
3.3 Ergibt sich ein Fehler ausschließlich aus der Dokumentenvorbereitung durch TRAVERSE (d.h. nicht aus fehlerhaften Kundenangaben gemäß §2 und nicht aus einer nachträglichen Änderung der Vorschriften gemäß §5), wird TRAVERSE die betroffenen Dokumente ohne zusätzliche Kosten für den Kunden neu erstellen.
§4 — Haftungsausschluss Drittleistungen
4.1 TRAVERSE haftet nicht für die eigenständigen Handlungen, Unterlassungen, Fehler oder Verzögerungen von Drittanbietern selbst, insbesondere von:
- Luftfrachtspediteuren und Fluggesellschaften
- Zielortagenten und Empfangsspeditionen
- Veterinärbehörden und Grenzkontrollstellen (BCP)
- Tierpensionen und Boarding-Einrichtungen
Die Haftung von TRAVERSE nach §6 für eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit — auch bei der Auswahl und Beauftragung von Drittanbietern — bleibt hiervon unberührt.
4.2 Die Leistungen dieser Drittanbieter unterliegen deren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde anerkennt. Verzögerungen, Stornierungen, Embargos oder Einschränkungen seitens der Fluggesellschaft oder des Spediteurs begründen keinen Haftungsanspruch gegenüber TRAVERSE.
4.3 TRAVERSE wählt Drittanbieter sorgfältig aus und bevorzugt IATA-akkreditierte Spediteure sowie bewährte Zielortagenten. Die sorgfältige Auswahl stellt jedoch keine Garantie für die Leistungen des Drittanbieters dar.
§5 — Regulatorische Änderungen und Reiseverzögerungen
5.1 — Sorgfaltspflicht
TRAVERSE verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Dokumentenvorbereitung geltenden und öffentlich zugänglichen Einreise- und Transportvorschriften des Ziellandes sorgfältig zu prüfen und die Dokumente entsprechend zu erstellen.
5.2 — Änderungen nach Dokumenteneinreichung
Werden TRAVERSE regulatorische Änderungen bekannt, nachdem die betreffenden Reisedokumente vorbereitet und eingereicht wurden — sei es, weil die Änderung erst danach eintrat, oder weil sie zwar bereits veröffentlicht, aber nicht berücksichtigt wurde — unterstützt TRAVERSE den Kunden unverändert weiter, ohne zusätzliches Servicehonorar: TRAVERSE koordiniert die erforderliche Umbuchung und erstellt ggf. erforderliche neue oder geänderte Dokumente kostenfrei. Der einzige Unterschied besteht darin, dass, sofern die Änderung eine Anpassung des Reiseplans erfordert oder zusätzliche Kosten bei Drittanbietern verursacht (z. B. Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft oder des Spediteurs), diese konkreten Drittkosten als Auslagenersatz gemäß §7 an den Kunden weitergeleitet werden.
5.3 — Informationspflicht
Erlangt TRAVERSE zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder während der Reise des Tieres Kenntnis von relevanten regulatorischen Änderungen, informiert TRAVERSE den Kunden unverzüglich. Entscheidet sich der Kunde nach erfolgter Information dafür, die Buchung wie geplant fortzusetzen, trägt der Kunde alle daraus entstehenden Mehrkosten bei Drittanbietern.
5.4 — Ausschlüsse
In allen Fällen trägt der Kunde folgende Kosten selbst:
- Eigene Reisekosten und Unterkunftskosten durch Reiseverzögerungen
- Kosten für Tierpension oder sonstige Unterbringung des Tieres während einer Verzögerung
- Entgangener Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden
- Umbuchungsgebühren der Fluggesellschaft oder des Spediteurs (stets Auslagenersatz gemäß §7)
§6 — Haftungsbegrenzung
6.1 Die Haftung von TRAVERSE ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des vom Kunden an TRAVERSE gezahlten Servicehonorars für die jeweilige Buchung begrenzt. Durchlaufende Posten (Auslagenersatz gemäß §7) sind von dieser Haftungsgrenze nicht umfasst. Handelt TRAVERSE für eine bestimmte Buchung als Spediteur im Sinne des HGB, gilt diese Begrenzung nur, soweit dies nach den zwingenden Haftungsvorschriften des HGB (insbesondere §449 HGB) zulässig ist; soweit diese Vorschriften eine höhere Mindesthaftung vorsehen, gilt die gesetzliche Mindesthaftung.
6.2 Eine Haftung von TRAVERSE für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Quarantänekosten oder Kosten für Tierpension ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TRAVERSE beruhen. Für Schäden im Rahmen der lokalen Abhol- und Zustellleistung gemäß §1.4 gilt die besondere Haftungsregelung nach §6a.
6.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§6a — Haftung für die lokale Abhol- und Zustellleistung
6a.1 Übernimmt TRAVERSE gemäß §1.4 die lokale Abholung oder Zustellung des Tieres, haftet TRAVERSE für während dieses Zeitraums am Tier eintretende Schäden, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TRAVERSE beruhen.
6a.2 Die Haftung von TRAVERSE für Schäden im Rahmen der lokalen Abhol- und Zustellleistung nach §6a.1 unterliegt keiner gesonderten betragsmäßigen Obergrenze.
6a.3 §6.3 gilt für die lokale Abhol- und Zustellleistung entsprechend.
§7 — Auslagenersatz
7.1 Der Kunde bevollmächtigt TRAVERSE, im Namen des Kunden Drittleistungen zu beauftragen — insbesondere Luftfrachttransport bei IATA-akkreditierten Spediteuren — und die entsprechenden Kosten als Auslagenersatz (Durchlaufende Posten) weiterzuberechnen.
7.2 Durchlaufende Posten werden ohne Aufschlag zum tatsächlichen Einstandspreis des Drittanbieters in Rechnung gestellt. Belege und Originalrechnungen der Drittanbieter werden auf Anfrage des Kunden zur Verfügung gestellt.
7.3 Grundlage für die Auslagenersatz-Behandlung ist, dass Drittanbieter ihre Rechnungen im Namen des Kunden ausstellen. Die umsatzsteuerliche Behandlung der Drittleistungen richtet sich nach den jeweiligen Rechnungen des Drittanbieters und liegt nicht im Verantwortungsbereich von TRAVERSE.
7.4 Entstehen durch regulatorische Änderungen, Reiseverzögerungen oder Umbuchungen zusätzliche Drittkosten nach Auftragsbestätigung, werden diese dem Kunden unverzüglich kommuniziert und als zusätzliche Auslagen gemäß diesem Paragraphen in Rechnung gestellt. Der Kunde erteilt hiermit seine Zustimmung zur Weiterberechnung solcher unvermeidbarer Mehrkosten.
§8 — Preise, Zahlung und Stornierung
8.1 Das Honorar von TRAVERSE für seine Leistungen (das „Servicehonorar“) wird im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart. Preise verstehen sich in Euro (EUR), sofern mit dem Kunden für die jeweilige Buchung nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wird.
8.2 Die Zahlung des Servicehonorars ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Durchlaufende Posten sind zahlbar gemäß den Zahlungszielen der jeweiligen Drittanbieter.
8.3 Bei Stornierung durch den Kunden gilt:
- Stornierung vor Beginn der Leistungserbringung: vollständige Erstattung des Servicehonorars
- Stornierung nach Beginn der Leistungserbringung: anteilige Berechnung des Servicehonorars entsprechend des geleisteten Arbeitsaufwands, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von €150,00
- Bereits verauslagte Drittkosten (Auslagenersatz) werden in voller Höhe in Rechnung gestellt und sind nicht erstattungsfähig, sofern eine Erstattung durch den Drittanbieter nicht möglich ist
8.4 Die Erstattungsfähigkeit von Drittanbieterkosten richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Stornierungsbedingungen des Drittanbieters (Fluggesellschaft, Spediteur). TRAVERSE unterstützt den Kunden bei der Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Drittanbietern, übernimmt jedoch keine Garantie für eine Erstattung.
§9 — Umsatzsteuer
Gemäß §19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird auf das Servicehonorar von TRAVERSE keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Durchlaufende Posten (Auslagenersatz) werden entsprechend der umsatzsteuerlichen Behandlung des jeweiligen Drittanbieters weitergereicht.
§10 — Datenschutz
TRAVERSE verarbeitet die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten — gegebenenfalls einschließlich Daten des Empfängers am Zielort — ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen (siehe §§1–7) sowie zur Erfüllung anwendbarer gesetzlicher Pflichten (z. B. zoll- und TRACES-NT-rechtliche Meldepflichten). Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie, soweit einschlägig, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Soweit zur Leistungserbringung erforderlich, werden personenbezogene Daten an die in diesen AGB genannten Drittanbieter und Behörden weitergegeben (z. B. Fluggesellschaften, Spediteure, Veterinär- und Zollbehörden, Zielortagenten), auch in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, sofern dies durch das Zielland erforderlich ist.
Dieser Abschnitt betrifft die im Rahmen der in diesen AGB beschriebenen Leistungen verarbeiteten Daten. Informationen zu den über diese Website erhobenen Daten finden Sie in der separaten Datenschutzerklärung von TRAVERSE.
§11 — Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
11.2 Vertragssprache ist Englisch. Bei Widersprüchen zwischen der englischen und einer deutschen Fassung dieser AGB gilt die englische Fassung.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
11.5 TRAVERSE ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§36, 37 VSBG).